Bestattungsvorsorge in Landau & Edenkoben
Vorsorgen und Fürsorgen.
Bestattungsvorsorge zu treffen, gibt in zweierlei Hinsicht ein gutes Gefühl: Da ist die Gewissheit, dass dereinst alles nach den eigenen Wünschen gestaltet wird. Zudem bedeutet Vorsorge auch Fürsorge. Die Angehörigen werden entlastet, bei schwierigen Entscheidungen – und bei der Finanzierung einer würdevollen Bestattung.
Einen ersten Überblick, welche Punkte Sie regeln können, gibt Ihnen unser Vorsorge-Check. Füllen Sie ihn als Notiz für Ihre Angehörigen aus, verwenden Sie ihn zur Vorbereitung auf ein Vorsorgegespräch – oder tragen Sie einfach nur Ihre Kontaktdaten ein und senden Sie uns das Formular, damit wir einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Alle Details besprechen wir dann ganz in Ruhe in einem unserer Büros in Ihrer Nähe.
Für die Zukunft vorgesorgt.
- Was tun im Sterbefall?
- Wichtige Dokumente & Unterlagen
- Checklisten, Kosten, Gedenkportal
- Patientenverfügung, Erben & Nachlassverwaltung
- und vieles mehr
Ihren persönlichen Ratgeber erhalten Sie in unseren Geschäftsräumen in Landau oder Edenkoben.
Online-Check zur Bestattungsvorsorge
In der Bestattungsvorsorge gilt wie im Trauerfall: gute Beratung ist unersetzlich. Unser Online-Check soll Ihnen dabei helfen, vor dem Gespräch mit uns schon einen ersten Eindruck davon zu bekommen, welche Bestattungswünsche sich im Rahmen einer Vorsorge vertraglich festlegen lassen. Am Ende des Formulars haben Sie die Möglichkeit, Ihre Angaben auszudrucken oder per Klick an uns zu senden und eine Vorsorgeberatung anzufragen.
Häufig gestellte Fragen zur Trauer
Ich habe bestimmte Vorstellungen zu meiner eigenen Beerdigung – wie kann ich das festlegen?
Wenn Sie besondere Wünsche für die eigene Bestattung haben, sollten Sie grundsätzlich frühzeitig mit Ihren Angehörigen darüber reden. Zudem empfiehlt sich eine Bestattungsvorsorge. Mit Ihrem persönlichen Vorsorgeberater beim Bestattungshaus Drangsal können Sie Ihre Ideen zu Abschiednahme und Beerdigung besprechen und dann sämtliche Details vertraglich mit ihm festlegen. Wir werden dann später bei Ihrer Bestattung alles nach Ihren Wünschen ausführen. Gerade bei ganz persönlichen Wünschen ist eine Bestattungsvorsorge ratsam, damit es unter den Hinterbliebenen nicht zu Unstimmigkeiten kommt, welche Form der Verabschiedung Ihnen am ehesten gerecht wird.
Was ist eine Bestattungsvorsorge und welche Vorteile bringt sie mir?
In einer Bestattungsvorsorge legen Sie vertraglich die Rahmenbedingungen und die Details für die eigene Trauerfeier und Beisetzung fest. So entscheiden Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge darüber, ob Sie eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung wünschen, an welchem Ort Sie beigesetzt werden möchten, wie Sarg oder Urne beschaffen sein sollen oder welche Musik bei der Trauerfeier gespielt werden soll. Durch Ihre Bestattungsvorsorge wissen Sie, dass später Ihren persönlichen Wünschen entsprochen wird. Zugleich entlasten Sie Ihre Familie, die nun nicht mehr so viele Entscheidungen treffen muss. Eine Bestattungsvorsorge entlastet Ihre Familie aber nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Über eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto kann die Finanzierung der Bestattung vorab gesichert werden.
Selbstverständlich beraten wir vom Bestattungshaus Drangsal Sie kostenlos und unverbindlich zum Thema Bestattungsvorsorge. Unser Tipp: Sofern Sie Familie haben, ist es sinnvoll, diese vorab einzuweihen oder gleich zur Beratung mitzubringen.
Was kann ich in meinem Bestattungsvorsorgevertrag festlegen?
Was Sie in Ihrer Bestattungsvorsorge festlegen, bleibt ganz Ihnen überlassen. Sie können dabei bis ins Detail gehen oder nur die Rahmenbedingungen der Bestattung vorgeben und alles Weitere Ihren Angehörigen überlassen. Nachfolgend einige Beispiele für Dinge, die Sie mit Ihrer Bestattungsvorsorge vertraglich regeln können:
- Art der Bestattung / Beisetzung
- Friedhof, Grabart, Grabstein, Grabpflege
- Ort und Art der Trauerfeier
- Trauerrede durch einen Geistlichen oder einen freien Redner
- Musik für die Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Blumenschmuck
- Layout und der Inhalt der Trauerbriefe bzw. der Zeitungsanzeige
- Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
- Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
- Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Ab welchem Alter ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.
Wie kann ich meine Bestattung finanziell absichern?
Für eine finanzielle Absicherung der eigenen Bestattung gibt es im Wesentlichen zwei Möglichkeiten – eine Sterbegeldversicherung oder ein zweckgebundenes Treuhandkonto. Beides kann, in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag für eine Bestattung in einem angemessenen Kostenrahmen, nicht von Dritten angetastet werden. Ihre Beerdigung bleibt also auch dann finanziell abgesichert, wenn Sie Sozialleistungen beziehen sollten.
Zählt eine Bestattungsvorsorge zum Schonvermögen?
Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Was passiert mit meiner Bestattungsvorsorge, wenn ich Sozialleistungen beantrage?
Schließen Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozialleistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorgevertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweckgebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen und diese mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.
Ist eine finanzielle Bestattungsvorsorge wirklich notwendig?
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.
Kann ich meine Bestattungsvorsorge noch einmal ändern?
Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.
Welche Patientenrechte habe ich am Lebensende und wie kann ich meinen letzten Willen festhalten?
Neben der Bestattungsvorsorge sollten Sie auch darüber nachdenken, Ihren letzten Willen festzulegen und Ihre Patientenrechte zu regeln. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat auf seiner Website ein barrierefreies Portal eingerichtet, auf dem Sie ausführliche Informationen zum Thema Patientenrechte aber auch zu Testament, Erbrecht & Co. finden.
Einen ersten allgemeinen Überblick erhalten Sie hier auf unserer Website. Für eine weiterführende, rechtssichere Beratung, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Notar.
Kann ich Bestattungswünsche in meinem Testament festhalten?
Es ist nicht ratsam, Bestattungswünsche im Testament festzuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorgevertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.
Letzter Wille
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des
Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:
- Broschüre „Erben und Vererben“
- Infoportal „Vorsorge und Patientenrechte“
(Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung)
In Ihrem Testament bestimmen Sie, was genau mit Ihrem Vermögen im Todesfall geschehen soll. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten, ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Dazu gehört u. a. das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich (auf Papier) niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Eine weitere Möglichkeit ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte ist zumindest eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei Bankgeschäften aller Art, empfiehlt sich ebenfalls eine notarielle Vollmacht, da Kreditinstitute in der Praxis häufig – ob nun zu Recht oder nicht – eine solche fordern. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.
Es besteht zudem die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht in dem sogenannten zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer zu registrieren. Damit wird sichergestellt, dass im Falle einer erforderlichen Betreuung schnellstmöglich der gewünschte Betreuer eingesetzt wird.
Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind die Kinder und deren Abkömmlinge. Der Ehepartner ist neben den Erben erster Ordnung ebenfalls gesetzlicher Erbe. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.
Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer (notariellen) Vorsorgevollmacht verbunden werden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.